"Man zwingt den globalen Sport in die Schiedsgerichtbarkeit, aber nicht, weil man Grundrechte beschneiden möchte, sondern man die Einheitlichkeit des Sportausübung sichern möchte", sagte der Professor für Sportrecht an der Universität Gießen der Berliner Zeitung.
Mit einem anschaulichen Beispiel machte der 46-Jährige die Wichtigkeit der Einheitlichkeit deutlich. "Stellen Sie sich vor, drei Sportler sind im gleichen Wettkampf gleich gedopt und werden gleich gesperrt und jeder geht in seinem Land vor ein staatliches Gericht. Dann kommt der eine nach einem halben Jahr wieder zurück in den Sport, der andere gar nicht und der dritte kann im Sport bleiben. Das kann ja nicht sein", sagte Adolphsen.
CAS ist unverzichtbar
Der Jurist zeigte sich davon überzeugt, dass die Sportgerichtsbarkeit mit dem Internationalen Sportgerichtshof CAS als letzte Instanz unverzichtbar sei. Sonst "wäre der Sport im Eimer", sagte Adolphsen und kommt zu dem Entschluss.
"Dem Gesamtsport muss man raten, an der Schiedsvereinbarung festzuhalten. Dass Frau Pechstein das anders sieht, mag menschlich nachvollziehbar sein, ist aber trotzdem falsch."
Pechstein hatte in einem Aufruf kritisiert, dass den Unterzeichnern der Athletenvereinbarung nicht bewusst wäre, dass sie mit ihrer Unterschrift auf das Grundrecht verzichten, in existenziellen Fragen ein deutsches Gericht anrufen zu können. 55 Spitzensportler, darunter etliche Olympiasieger und Weltmeister, haben die Petition unterzeichnet.
Wenig Chancen räumt Adolphsen Claudia Pechstein auch bei ihrer Klage vor dem Münchner Landgericht gegen den Eisschnelllauf-Weltverband ISU auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro ein.
Entscheidung Ende Januar 2014
"Das Landgericht München I hat im Jahr 2001 schon mal in dem Verfahren des Basketballers Stanley Roberts ein CAS-Urteil zum Baustein seiner Entscheidung genommen. Es wies eine Klage auf Schadensersatz zurück, nachdem der CAS eine Sperre als rechtmäßig angesehen hatte, weil es sich insofern an die Rechtskraft des CAS Schiedsspruchs gebunden sah, was rechtlich zutrifft", sagte Adolphsen.
Pechstein geht mit ihrer Forderung vor dem Landgericht gegen die zweijährige Strafe wegen erhöhter Blutwerte vor, die die ISU von 2009 bis 2011 gegen die fünfmalige Olympiasiegerin ausgesprochen hatte. Ende Januar 2014 entscheidet das Gericht, ob es sich zuständig fühlt.