Ohne Unterschrift kein Olympiastart

SID
Michael Vesper verwies auf das IOC, das die Unterschrift einfordere
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Ohne Unterschrift unter die Athletenvereinbarung kein Olympia-Start in Sotschi: Dies hat Michael Vesper nach der Petition von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen diese Maßnahme 100 Tage vor dem Auftakt der Winterspiele 2014 im "SID" klargemacht.

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Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verdeutlichte dabei, dass eine solche Vereinbarung vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) gefordert werde und keine Erfindung des DOSB sei. Laut Vesper müssen die Unterschriften der Athleten zu den DOSB-Nominierungsterminen der jeweiligen Sportart am 19. Dezember bzw. 23. Januar vorliegen.

Pechstein hatte in einem Aufruf kritisiert, dass den Unterzeichnern nicht bewusst wäre, dass sie mit ihrer Unterschrift auf das Grundrecht verzichten, in existenziellen Fragen ein deutsches Gericht anrufen zu können. 55 Spitzensportler, darunter etliche Olympiasieger und Weltmeister, haben die Petition unterzeichnet. Dies berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Mittwochs-Ausgabe.

Kampf gegen Doping

Michael Vesper machte mit Blick auf die Forderung der nationalen und internationalen Anti-Doping-Agentur deutlich: "Wer an Olympischen Spielen in der deutschen Olympia-Mannschaft teilnehmen möchte, muss sich dem NADA- und WADA-Anti-Doping-Code unterwerfen, und Teil dieses Codes ist, dass Schiedsgerichte im Fall eines Doping-Vergehens angerufen werden können. Auch die Spitzensportförderung des BMI ist daran geknüpft, dass die Verbände die Zustimmung ihrer Athleten zu Anti-Doping-Codes und Schiedsgerichtbarkeit einholen."

Vesper weist darauf hin: "Aber es ist ein weit verbreiteter Irrtum, zu sagen, solche Schiedsgerichte seien minderes Recht. Das staatliche Recht sieht Schiedsgerichte ausdrücklich vor und bescheinigt ihnen die Wirkung gerichtlicher Urteile, wenn die Voraussetzungen stimmen, also wenn die Schiedsgerichte unabhängig sind."

Vesper beruhigt Athleten

Der DOSB-Generaldirektor weiter: "Auch dort gibt es eine Berufungs-Instanz und natürlich können am Ende auch Urteile des Internationalen Sportgerichtshofs CAS vom Schweizer Bundesgericht überprüft werden."

Vesper unterstrich noch einmal, warum sich Sportler bei Dopingdelikten der Sport-Schiedsgerichtsbarkeit unterstellen müssen: "Weil sie ebenso unabhängig entscheiden, aber auf sportrechtliche Fragen spezialisiert sind und vor allem viel schneller entscheiden als häufig überlastete staatliche Gerichte und weil nur dadurch eine weltweit einheitliche Rechtssprechung möglich wird, die Dopingvergehen überall gleich behandelt. Vesper beruhigt die Athleten: "Wer sich an die Regeln hält und nicht dopt, ist von diesen Vorschriften nicht betroffen."

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