In der Vereinbarung wird das Sportgericht als einzige juristische Instanz akzeptiert. "Mir bleibt ja nichts anderes übrig, der Zwang zur Unterschrift besteht nach wie vor. Wenn ich dem nicht nachgebe, platzt mein Olympia-Traum", sagte die fünfmalige Olympiasiegerin dem "SID".
"Meine Unterschrift ändert aber nichts daran, dass ich weiter vehement für eine Reform der Athletenvereinbarung samt Schiedsklausel kämpfen werde. Der Sport muss lernen, die Grundrechte von uns Sportlern zu akzeptieren."
Pechstein ist bei ihrer Kritik an der Athletenvereinbarung auf breite Unterstützung gesstoßen. 55 Athleten, darunter die Leichtathletik-Weltmeister Robert Harting, Christina Obergföll und Raphael Holzdeppe, unterschrieben eine entsprechende Petition der Eisschnellläuferin, die eine Überarbeitung der Athletenvereinbarung fordert.
Schadenersatz in Millionenhöhe?
Auch in ihrem juristischen Streit mit dem Weltverband ISU um ihre zweijährigen Sperre von 2009 bis 2011 wegen erhöhter Blutwerte stellt die deutsche Rekord-Winterolympionikin die Legitimation der Sportgerichtsbarkeit in Frage.
Pechstein klagt vor dem Münchner Landgericht auf Schadensersatz in Millionenhöhe. Ende Januar 2014 entscheidet das Gericht, ob es sich in dem Fall für zuständig sieht.