Das teilte das OLG Köln dem SID am Freitag nach Prüfung der beiden Verfahrensblöcke von zehn und 84 Klagen mit.
Wie das OLG Düsseldorf auf SID-Anfrage weiter erläuterte, hat das beklagte Internationale Paralympische Komitee (IPC) mit Sitz in Bonn in dem Eilverfahren eine Frist zur Stellungnahme bis Montagmittag (12.00 Uhr) eingeräumt bekommen. Wann der zuständige Senat eine Entscheidung fällen wird, stand am Freitag noch nicht fest.
Grund für die Weiterleitung der Vorgänge ist die landesweite Zuständigkeit Düsseldorfs für zweitinstanzliche Kartellrechtsverfahren. Die Russen begründen ihre Beschwerde gegen den wegen Russlands erwiesenen Staatsdopings verhängten Ausschluss mit einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Der Klage zufolge missbrauche das IPC als Veranstalter der einzigen Paralympics seine marktbeherrschende Stellung.
Alle russischen Paralympier waren am Montag und Dienstag beim Landgericht Bonn in erster Instanz mit ihren Einzelanträgen auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu den Paralympics am Landgericht Bonn gescheitert. Die Bonner Richter wiesen die Anträge zurück, weil grundsätzlich kein Anspruch gegen das IPC auf eine Paralympics-Teilnahme bestehe und Russlands Ausschluss vom IPC auch nachvollziehbar begründet worden sei.