Der Verband, der neben der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) nach dem Willen Pechsteins Schadenersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe zahlen soll, geht noch immer davon aus, dass die Berlinerin "zurecht wegen Dopings verurteilt" wurde, wie die ISU in einer Pressemitteilung am Dienstagabend schrieb. Zudem bezweifelt die ISU die Zuständigkeit des Gerichts und hält den Fall juristisch für abgeschlossen.
Die bei Pechstein "neu entdeckte" und "extrem milde" Form der Blutanomalie, "falls sie denn tatsächlich existiert", könne in keinem Fall "die äußerst ungewöhnlich hohen Retikulozytenwerte erklären, die immer zufällig zum Zeitpunkt von Top-Ereignissen erschienen und danach rasch zurückgingen", schrieb die ISU. Sie betonte, dem Gericht belastende Beweise vorgelegt zu haben.
"Kunstgriff" von Pechstein
"Die ISU ist der Auffassung, dass sie sich in diesem Fall durchsetzen muss, deshalb kann die ISU keiner durch Pechsteins Anwälte vorgeschlagenen Vereinbarung zustimmen", schrieb der Verband. Die ISU warf Pechstein vor, mit dem "Kunstgriff", auch die für die Dopingsperre "nicht verantwortliche" DESG zu verklagen, die Zuständigkeit des Münchner Gerichts erwirken zu wollen.
Zudem verwies die ISU darauf, dass sich Pechstein mit ihrer Unterschrift unter eine Schiedsvereinbarung der Sportgerichtsbarkeit unterworfen habe. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte ebenso wie das übergeordnete Schweizer Bundesgericht Pechsteins Sperre bestätigt.
"Es ist beschämend, dass die ISU ihren eigenen Gutachter, Prof. Alberto Zanella, ignoriert, der bestätigt hat, dass die schwankenden und erhöhten Retikulozyten Claudia Pechsteins vollumfänglich durch die diagnostizierte Blutanomalie erklärbar sind", sagte Pechsteins Manager Ralf Grengel: "Ich hoffe sehr, dass das Landgericht dem Weltverband diese Ignoranz nicht durchgehen lässt und sich für zuständig erklärt."
Sperre wegen Blutdopings
Pechstein war im Juli 2009 von der ISU anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis durch die ISU "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt worden. Grund waren "abnormal überhöhte" Retikulozytenwerte, die die Berlinerin später anhand von Gutachten mit einer genetisch bedingten Blutanomalie erklärte.
Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München wird zunächst prüfen, ob sie den Fall überhaupt annimmt. Sollte es so sein, wird der Richter wohl einen Vergleich vorschlagen. Pechsteins Anwalt Thomas Summerer hatte durchblicken lassen, diesen unter Umständen akzeptieren zu wollen. Laut Gerichtsangaben geht es ab Mittwoch unter anderem um Schadenersatz in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro.