Die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin setzte dem Verband eine neue Frist bis zum 1. Dezember, um auf ihre Selbstanzeige bzw. auf ihren Antrag für eine Ausnahmegenehmigung Stellung zu nehmen.
Erneutes Verfahren möglich
"Sollte Claudia Pechstein keine zufriedenstellende Antwort erhalten, wird sie nach Fristverstreichung den CAS anrufen und ein Verfahren wegen Untätigkeit gegen die ISU anstrengen", hieß es in einer Pressemitteilung der Läuferin aus Berlin.
Wie Alexander Friedhoff, Anwalt von Pechstein in einem Schreiben bestätigte, habe die ISU den Eingang der Schreiben zwar bestätigt, "aussagekräftige Bescheide" sei der Verband allerdings schuldig geblieben.