Kocher wurde außerdem nachträglich von acht Veranstaltungen zwischen Juni 2018 und November 2019 disqualifiziert, mit einer Geldstrafe von 10.000 Schweizer Franken (rund 9000 Euro) belegt und zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von 7500 Schweizer Franken verurteilt.
Kocher hat nun 21 Tage Zeit, Einspruch gegen das Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS zu erheben. Das FEI-Tribunal sah es als erwiesen an, dass er Sporen eingesetzt hat, mit denen Elektroschocks an die Pferde abgegeben werden können.
Im Oktober des vergangenen Jahres war nach entsprechenden Vorwürfen ein Verfahren gegen Kocher eröffnet worden. Seine Sperre dauert bis Oktober 2030 an.