Die Kammer hatte im Dezember des vergangenen Jahres die fristgerechte Kündigung des HSV gegen Schwalb zum 30. Juni 2014 für unwirksam erklärt.
Schwalb stand demnach die Zahlung von 294.000 Euro zu. Während der Turbulenzen um seine Trennung vom HSV hatte Schwalb einen Herzinfarkt erlitten, ist mittlerweile aber vollständig genesen. Einen Termin für die anstehende Verhandlung steht noch nicht fest.
Der HSV Hamburg in der Überischt