Zusammengefasst bedeutet das, dass die Suspendierung Elliotts auf Eis gelegt wird, während das Amtsgericht in Texas den generellen Einspruch des Running Backs gegen die Suspendierung überprüft. Noch zum Wochenbeginn hatte der Schiedsgutachter die Suspendierung bestätigt, Elliott aber einen Einsatz in Week 1 gewährt.
Jetzt kann der 22-Jährige so lange spielen, bis eine Entscheidung getroffen ist - nicht wenige Experten vermuten, dass Elliott somit tatsächlich die komplette Saison absolviert und die Sperre erst 2018 wieder ein Thema sein wird.
Richter Amos Mazzant verkündete in seinem Statement, dass Elliott in seinen Augen vor dem von NFL-Commissioner Roger Goodell bestimmten Schiedsgutachter keinen fairen Prozess erfahren habe.
"Es ging um die Frage, ob Elliott eine grundsätzlich faire Anhörung erfahren hatte. Die Antwort darauf ist Nein. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Elliott keine faire Anhörung hatte, weil der Schiedsgutachter sich weigerte, (das vermeintliche Opfer) Tiffany Thompson oder Goodell selbst auszusagen. Ihre Abwesenheit machte einen fairen Prozess unmöglich", teilte Mazzant in einem Statement mit.
Elliott-Urteil auf Eis - NFL widerspricht
Derweil verkündete die Liga in einem eigenen Statement: "Wir sind fest davon überzeugt, dass die Untersuchung und die Beweise die Entscheidung des Commissioners unterstützen und dass der Prozess fair abgelaufen ist. Wir werden diese Entscheidung im Detail unter die Lupe nehmen und unsere nächsten Schritte planen, sowohl im Amtsgericht, als auch vor dem Berufungsgericht." Die Liga selbst könnte jetzt nämlich ihrerseits gegen die Einstweilige Verfügung vorgehen, ein nicht unwahrscheinliches Szenario.
Elliott soll im Juli 2016 mehrfach auf seine damalige Freundin losgegangen sein. Die NFL entschied sich nach 13-monatigen eigenen Ermittlungen für die Sechs-Spiele-Sperre, obwohl wegen der Vorfälle keine zivilrechtliche Klage erhoben wurde. Elliott kämpft seither mit der Spielergewerkschaft gegen seine Suspendierung und hatte parallel zu seinem Einspruch den Antrag auf die einstweilige Verfügung gestellt.