Hartung hat zwei mögliche Szenarien im Blick: Entweder die Sportler erhielten vom Internationalen Olympischen Komitee mehr Freiheit für werbliche Aktivitäten oder aber eine finanzielle Kompensation für die Nutzung der Persönlichkeitsrechte durch die Organisation.
"Die IOC-Werbebeschränkungen, welche durch den DOSB an die Athleten weitergereicht werden, stellen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar", sagte der Münchner Kartellrechtler Mark Orth der.
Überprüfung der Regelung durch das Bundeskartellamt
Bislang sind die Sportler durch die Regel 40 der IOC-Charta an strikte Werbe-Begrenzungen gebunden. Selbst Gratulationsbotschaften der Werbepartner der Sportler in sozialen Medien sind untersagt, wenn sich die Begrifflichkeit zu sehr an der Veranstaltung orientiert.
Das Bundeskartellamt überprüft diese Regelung derzeit und führt einen Markttest mit einer entschärften Regelung durch, die allerdings nur für deutsche Athleten gilt. Das IOC, das durch die Maßnahmen die Exklusivrechte seiner Sponsoren schützen will, äußert sich derzeit mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zum Sachverhalt.