Die betroffenen Sportler bleiben aus den Ergebnislisten von Sotschi gestrichen, der CAS hob allerdings die lebenslangen Sperren auf. Die Athleten, zu denen auch Doppel-Olympiasieger Alexander Subkow (Bob) gehört, bleiben aber für die Spiele in Pyeongchang gesperrt.
Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass die entlasteten Sportler, darunter die Sotschi-Olympiasieger Alexander Legkow (Langlauf) und Alexander Tretjakow (Skeleton), nun an den Winterspielen in Pyeongchang (9. nis 25. Februar) teilnehmen dürfen. Da ihnen keine Einladung des IOC vorliegt, müssten sie zunächst ihr Startrecht einklagen.
Der CAS teilte mit, dass er in 28 Fällen die vom IOC vorgelegten Beweise für "nicht ausreichend" halte, um den Vorwurf eines Dopingverstoßes aufrechtzuerhalten. Detaillierte Urteilsbegründungen nannte der Sportgerichtshof, der seine Entscheidung in der Olympiastadt Pyeongchang bekannt gab, zunächst nicht.
Ursprünglich 42 Athleten vor CAS gezogen
Insgesamt waren 42 russische Athleten vor den CAS gezogen. Zunächst wurden aber nur 39 Fälle behandelt, die der Biathletinnen Jana Romanowa, Olga Wiluchina und Olga Saizewa wurden vertagt. Zum jeweils dreiköpfigen Richterpanel gehörten auch der Augsburger Rechtswissenschaftler Christoph Vedder und der Münchner Anwalt Dirk-Reiner Martens. Die Anhörungen waren nicht öffentlich.
Das IOC hatte insgesamt 43 russische Sportler lebenslang für Olympische Spiele gesperrt. Nur der Bobfahrer Maxim Belugin, der in Sotschi Vierter geworden war, legte keine Berufung ein.