Der Gerichtshof wird am Donnerstag gegen 9.00 Uhr MEZ im Hauptmediencenter der Olympischen Winterspiele in Pyeongchang (9. bis 25. Februar) ein kurzes Statement abgeben. Anschließend wird eine ausführliche Pressemitteilung auf der Internetseite des CAS veröffentlicht.
Die Berufungsverhandlungen hatten am 22. Januar begonnen. Kronzeuge Grigori Rodtschenkow und WADA-Sonderermittler Richard McLaren nahmen an den Anhörungen teil. Der ehemalige Leiter des russischen Doping-Kontrolllabors und der kanadische Rechtsprofessor, die eine Hauptverantwortung an der Enthüllung des russischen Staatsdopingskandals tragen, wurden per Video- bzw. Telefon zugeschaltet.
Wegen der "außergewöhnlichen Größe" der Anhörungen musste der CAS die Verhandlungen auslagern. Die Anhörungen fanden nicht wie üblich in der CAS-Villa in Lausanne, sondern im Internationalen Konferenz-Zentrum von Genf statt.
42 Athleten zogen vor den CAS
Insgesamt waren 42 russische Athleten vor den CAS gezogen. Zunächst wurden aber nur 39 Fälle behandelt, die der Biathletinnen Jana Romanowa, Olga Wiluchina und Olga Saizewa wurden vertagt. Zum jeweils dreiköpfigen Richterpanel gehörten auch der Augsburger Rechtswissenschaftler Christoph Vedder und der Münchner Anwalt Dirk-Reiner Martens. Die Anhörungen waren nicht öffentlich.
Das IOC hatte insgesamt 43 russische Sportler lebenslang für Olympische Spiele gesperrt. Nur der Bobfahrer Maxim Belugin, der in Sotschi Vierter geworden war, legte keine Berufung ein.
Der CAS hat zu den Winterspielen in Pyeongchang zwei Büros eröffnet. Das Ad-Hoc-Gericht behandelt alle juristischen Fälle, die sich während der Spiele ergeben, es ist seit 1996 eine feste Einrichtung. Ein zweites CAS-Gericht entscheidet über alle Doping-Fälle und gehört seit den Sommerspielen 2016 in Rio zur Ausstattung.