"Dies ist aber natürlich auch an gewissen Leistungsvorgaben und Qualifikationskriterien gebunden. Ob sie das nochmal alles will, weiß ich derzeit nicht", ergänzte Hönig.
Sachenbacher-Stehle war bei den Olympischen Spielen in Sotschi das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden.
Die erfahrene Athletin hatte den positiven Test vom 17. Februar mit der Einnahme eines verunreinigten Nahrungsergänzungsmittels erklärt. "Das mit einem EPO-Vergehen gleichzusetzen, halte ich für sehr überzogen", sagte Hönig.
Sachenbacher-Stehles Anwalt Marc Heinkelein hatte Anfang August "namens und im Auftrag der Athletin" vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung gegen die Entscheidung der Internationalen Biathlon-Union (IBU) eingeleg insoweit das "beschleunigte Verfahren beantragt". Wann der CAS sein Urteil verkünden wird, ist derzeit noch offen.