Die Selbstanzeige richtet sich wie in den anderen beiden Fällen an die Welt-Antidoping-Agentur WADA, deren deutschen Ableger NADA, den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft.
Grund für den Schritt ist das Ergebnis einer Blutprobe vom Vortag des Weltcup-Auftakts in Calgary/Kanada am 7. November. Dabei wurden in Pechsteins Blut Retikulozytenwerte von 2,49 Prozent festgestellt. Dies übertrifft den Grenzwert des Weltverbandes ISU (2,4) und ist nach Pechsteins Darstellung der höchste jemals bei ihr auf dem Testgerät Sysmex durch die ISU gemessene Wert.
Angeblich vererbte Blutanomalie
Pechstein deutet dies als einen Beleg für eine vom Vater vererbte Blutanomalie, da das Ergebnis auch deutlich über dem Normalbereich des Testgerätes Sysmex (2,0) liegt. Der Weltverband ISU hatte zuletzt als Argument gegen eine Blutanomalie angeführt, dass sich Pechsteins Werte stabilisiert und im Grenzbereich bewegt hätten. Das Sysmex-Gerät misst jedoch geringere Werte als ein bis März 2011 eingesetztes System (Advia), das bei Pechstein Retikulozyten von mehr als drei Prozent getestet hatte.
"Ich bin sehr gespannt, was die Verbandsbosse jetzt sagen. Sie haben wohl nicht damit gerechnet, dass auch das Sysmex-Gerät Retikulozytenzahlen von mir messen wird, die über dem Grenzwert der ISU liegen. Niemand kann nun noch die Mär anführen, meine Anomalie sei wundersam verschwunden.Es sei denn, er behauptet zugleich, meine immer mal wieder erhöhten Retikulozytenwerte seien nur durch Doping erklärbar", sagte Pechstein: "Aber dies traut sich niemand mehr von den ISU-Verantwortlichen." Was im Februar 2009 angeblich Doping gewesen sei, könne jetzt unmöglich auf wundersame Art kein Doping mehr sein. Die ISU solle ihr entweder erneut den Prozess machen oder endlich eingestehen, dass ihre zweijährige Sperre ein Fehlurteil gewesen sei.
Sperre im Juli 2009
Pechstein war im Juli 2009 von der ISU anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt worden. Grund waren "abnormal überhöhte" Retikulozytenwerte, die die Berlinerin später anhand von Gutachten mit einer genetisch bedingten Blutanomalie erklärte.
Was Pechstein allerdings verschweigt, ist die Tatsache, dass sich die von der WADA aufgestellten Verfahrensrichtlinien zur Anwendung des indirekten Doping-Nachweises seit ihrem Dopingfall grundlegend geändert haben. Kurz nach der Bestätigung von Pechsteins Sperre durch das Schweizer Bundesgericht im September 2009 hatte die WADA erheblich strengere "Guidelines" verabschiedet - und damit wohl auch die Lehren aus dem Fall Pechstein gezogen. Nachdem die Berlinerin ausschließlich wegen einer erhöhten Retikulozyten-Zahl belangt worden war, müssen seitdem neun Blutparameter bei der Anwendung des indirekten Nachweises Auffälligkeiten zeigen.
Die Pechstein-Seite argumentiert, dass die WADA-Guidelines für die Verbände nicht bindend seien. Allerdings ist bislang auch noch kein Fall bekannt geworden, in dem sich ein Verband über die Verfahrensrichtlinien hinweggesetzt hätte. Dass ausgerechnet die ISU dies vor einem Schadenersatzprozess tun wird, ist wohl ausgeschlossen.