Die wegen Dopings gesperrte fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat erfolgreich gegen das Bundeskriminalamt (BKA) geklagt.
Dies berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel". So sei eine Pressemitteilung des BKA in "hohem Maße ehrverletzend" und könne die Wertschätzung der Athletin durch die Öffentlichkeit herabmindern und Vorverurteilungen provozieren. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Wiesbaden und untersagt dem BKA die weitere Verbreitung.
Konkret geht es um die Aussage der Bundesbehörde, wonach das vorgeworfene Blutdoping nach Einschätzung des Internationalen Sportgerichtshofs "so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich" sei.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dies lasse für die laienhafte Öffentlichkeit den Schluss zu, dass es sich um eine "vorsätzliche und zielgerichtete Vorgehensweise" gehandelt habe. Die Ehrverletzung wiege umso schwerer, weil sie "durch ein Organ der öffentlichen Gewalt erfolgte".
Bei Mitteilungen von Justiz und Strafverfolgungsbehörden vermute die Öffentlichkeit, dass deren Aussagen auch wahr seien. In einem ähnlichen Urteil untersagte das Bayerische Verwaltungsgericht dem Freistaat Bayern ebenfalls die Verbreitung der Pressemitteilung.
Die federführende Münchner Staatsanwaltschaft I hatte die Meldung gemeinsam mit dem BKA veröffentlicht. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München prüft derzeit die Urteilsbegründung.