Ein hochrangiger Hämatologe hat das medizinische Fundament von Claudia Pechsteins Verteidigungsstrategie erschüttert. Arnold Ganser von der Medizinischen Hochschule Hannover hält die Behauptungen seines Professoren-Kollegen Gerhard Ehninger, die Doping-Sperre der fünfmaligen Olympiasiegerin basiere auf wissenschaftlichen Fehlern, für nicht überzeugend.
"Seine Aussage ist nicht wissenschaftlich abgesichert", sagte Ganser in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Ehninger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, hatte in einer aufsehenerregenden Pressekonferenz Mitte März die abnormen Blutwerte Pechsteins mit einer leichten Sphärozytose, einer angeborenen Kugelzellanämie, erklärt.
Er unterstellte dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, der Pechsteins zweijährige Dopingsperre bestätigt hat, ein Willkür-Urteil.
"Keine Störung festgestellt"
Ehninger könne laut Ganser, "keinen direkten Nachweis für eine Sphärozytose bieten". Eine defekte Membranstruktur, wie sie bei dieser Diagnose vorliegen müsste, sei bei Pechstein bisher nicht nachgewiesen worden. "Ich weiß, dass die entsprechende Untersuchung in England gemacht worden ist. Dabei ist keine Störung festgestellt worden", sagte Ganser.
Ehninger hatte im Rahmen der Pressekonferenz in Berlin allerdings hervorgehoben, dass bei etwa 20 Prozent der Patienten, bei denen in England kein Membrandefekt festgestellt werden konnte, dennoch eine Sphärozytose vorliege.
Ganser reicht indirekte Beweisführung nicht aus
Ganser bemängelte, dass der wissenschaftliche Beweis in Form einer Genanalyse und biochemischer Daten fehle. Der Direktor der Klinik für Hämatologie, Hämostaseologie, Onkologie und Stammzelltransplantation sagte weiter, eine indirekte Beweisführung reiche nicht "für eine Feststellung von solcher Tragweite".
Die Beweise für eine solche Diagnose müssten "hieb- und stichfest sein. Stattdessen ist ein persönlich gefärbtes Urteil gefällt worden, das mit Wissenschaft wenig zu tun hat." Ehninger habe versucht "die Gesellschaft für seine Belange zu instrumentalisieren".
Gerichtsentscheidung in Kürze
Pechstein hat auf Grundlage von Ehningers Diagnose beim Schweizer Bundesgericht eine Revision des CAS-Verfahrens beantragt.
Dem Gericht liegt auch ein Eilantrag Pechsteins vor, mit dem die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin eine Aussetzung ihrer Sperre für Trainings- und Wettkampfmaßnahmen des Verbandes erreichen will.
Eine Entscheidung des Gerichts wird in Kürze erwartet und könnte auch einen Hinweis auf ein Ergebnis im Hauptverfahren geben.