Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Münster ist Lauterbach untersagt zu behaupten, dass zwei eingeholte Gutachten über die möglichen Ursachen für den Fund einer verbotenen Substanz in Werths Erfolgspferd El Santo nur technische Möglichkeiten beschrieben und keine Aussage zur Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme über das Tränkesystem getroffen hätten.
Das Gericht bezeichnete entsprechende Aussagen von Lauterbach als "nachweislich nicht wahr". Die unrichtige Wiedergabe der Gutachten könnten allerdings "die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens beeinflussen und einer Vorverurteilung der Antragstellerin vor dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss Vorschub leisten".
Werth war im vergangenen November von der FN wegen einer verbotenen Medikation ihres Tieres für sechs Monate gesperrt worden. Die Olympiasiegerin bestreitet allerdings weiterhin ihre Unschuld und kündigte rechtliche Schritte gegen den Verbandsentscheid an.