Sechs Jahre Haft für Pistorius

SID
Oscar Pistorius erschoss 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp
© getty

Der südafrikanische Paralympics-Sieger Oscar Pistorius muss wegen Mordes für sechs Jahre ins Gefängnis. Dieses Strafmaß verhängte das zweitinstanzliche Berufungsgericht in Pretoria rund vier Monate nach dem Schuldspruch gegen den 29-Jährigen.

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Das Gericht hatte bei der Urteilsfindung im vergangenen März für erwiesen angesehen, dass der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter am Valentinstag 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp "in krimineller Absicht" erschossen hat. Pistorius dagegen hatte stets seine Unschuld beteuert und angegeben, die Schüsse zur Abwehr mutmaßlicher Einbrecher abgefeuert zu haben.

Pistorius wurde unmittelbar nach der Verkündung der Haftstrafe durch Richterin Thokozile Masipa in den Gefängnistrakt abgeführt. Zuletzt hatte der sechsmalige Goldmedaillen-Gewinner bei Paralympischen Spielen von 2004 in Athen bis 2012 in London gegen Kaution unter Hausarrest gestanden.

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Richterin Masipa blieb mit ihrem Urteil neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Mindeststrafe von 15 Jahren. Zur Begründung für ihre Entscheidung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung. Das Urteil kann nun nur noch angefochten werden, wenn eine mögliche Überprüfung schwerwiegende Fehler und gravierende Abweichungen von der Verfahrensordnung ergeben würde.

Der im Südafrika verwendete Mord-Begriff entspricht im deutschen Rechtssystem dem Tatbestand des Totschlags. In erster Instanz war Pistorious wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Einspruch gegen das milde Urteil eingelegt. Ein Einspruch der Verteidigung gegen den Mord-Schuldspruch war im Frühjahr vom südafrikanischen Verfassungsgericht zurückgewiesen worden.

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