Das Gesetz sei "ein Instrument, das für die Glaubwürdigkeit des Sports kämpft", und diene "dem Schutz der Sportler und des Sports".
Das Anti-Doping-Gesetz ist ein Novum, erstmals droht der Staat dopenden Sportlern Haftstrafen bis zu drei Jahren an. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
Der Bundestag hatte das Anti-Doping-Gesetz im November 2015 gegen erbitterten Widerstand aus großen Teilen des organisierten Sports verabschiedet. Lediglich die Fachverbände für Leichtathletik, Tischtennis und Triathlon sprachen sich grundsätzlich für das Gesetz aus.