Friedek zieht vor Bundesgerichtshof

SID
Charles Friedek zieht wegen Schadenersatzforderungen vor den Bundesgerichtshof
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Der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek (43) zieht im Schadenersatz-Prozess um seine Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking vor den Bundesgerichtshof. Die letztinstanzliche Verhandlung wurde auf den 21. Juli angesetzt. Das gab der BGH am Montag bekannt.

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Friedek hatte den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) 2008 auf 133.500 Euro Schadenersatz verklagt. Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main 2011 dem heutigen Trainer zunächst eine hohe Summe zugesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil im Dezember 2013 auf und versagte ihm eine Entschädigung. Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt.

Nach Friedeks Auffassung hatte er die Olympia-Norm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Der Verband verlangte, dass die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen erlangt werden müsse.

Das Deutsche Sportschiedsgericht gab Friedek damals Recht, aber der DOSB nominierte ihn nicht. Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

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