"Offenbar war Teddy Tamgho nicht an den Orten aufzufinden, die er angegeben hatte", hieß es in einer FFA-Stellungnahme. Die Vorfälle ereigneten sich am 19. Dezember 2012, 28. Januar 2014 und 18. März 2014. Der nationale Verband sieht nach eigenen Angaben keinen Verdacht, dass sich Tamgho den Kontrollen absichtlich entzogen hat.
Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 18. März dieses Jahres, bei der Strafe sei Tamghos "guter Wille" während der Aufarbeitung des Falles berücksichtigt worden.