Bis September sollen auch die zweite und dritte Lesung folgen. "Dann wird ein neues Kapitel im Kampf gegen Doping aufgeschlagen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Montag in Berlin: "Wenn man sich die Geschichte des Anti-Doping-Kampfes anschaut, kann niemand behaupten, dass hier vorschnell zum Strafrecht gegriffen wird."
Das gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetz sieht unter anderem vor, erstmalig das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe zu stellen. Dabei könnten überführten Athleten sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Zudem stärkt das Gesetz die Stellung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA). Angewendet wird das Gesetz nur auf die rund 7000 Athleten im nationalen Testpool.