Ihre öffentliche Reaktion auf die Entscheidung im Streit um Sponsoring-Regeln sei "irreführend" gewesen und enthalte dazu "mehrere Ungenauigkeiten", erklärte City-Rechtsberater Simon Cliff in einem Schreiben an die übrigen 19 Klubs der Liga, wie verschiedene am Dienstag berichteten.
Noch besorgniserregender sei jedoch der Vorschlag der Liga, innerhalb der nächsten zehn Tage neue Regeln zu verabschieden. Ein unabhängiges Schiedsgericht, bestehend aus pensionierten Richtern, hatte Sponsoring-Regeln der Liga für rechtswidrig erklärt. Sowohl die Citizens als auch die Premier League proklamierten nach der Veröffentlichung der Entscheidung ihren Sieg.
Die Liga hatte erklärt, dass City "in den meisten Punkten der Anfechtung erfolglos war" und das mit dem Fall befasste Schiedsgericht festgestellt hätte, dass die Regeln notwendig seien und ein legitimes Ziel verfolgten. City hingegen hatte in seiner eigenen Erklärung mitgeteilt, das Gericht habe die Regeln für "rechtswidrig" erklärt und die Liga somit eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des Wettbewerbsrechts missbraucht.
Die verhandelten Regelungen sollen unter anderem verhindern, dass Vereine ihre Sponsorenverträge mit Unternehmen, die eng mit den Klubeigentümern verbunden sind, nicht künstlich aufblähen. Eingeführt wurde das Regelwerk zu den sogenannten Associated Party Transactions (APT) im Dezember 2021, kurz nach der Übernahme von Newcastle United durch ein Konsortium des saudischen Staatsfonds PIF (Public Investment Fund) und im März 2024 angepasst. Die Anpassung hatten zwölf von 20 Erstliga-Klubs befürwortet, sechs hatten dagegen gestimmt und zwei sich enthalten.
Die Liga hatte dahingehend zwei Sponsoring-Deals von City, darunter eine umfangreiche Abmachung mit der Fluggesellschaft Etihad, blockiert, was das Gremium nun für rechtswidrig befand. City hatte behauptet, dass der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von den APT-Regeln bestimmte Vereine begünstigt und den Markt verzerren könnte. Wie der Klub von Teammanager Pep Guardiola nun mitteilte, will er "eine Entschädigung einfordern".