Demnach habe das Landgericht Mönchengladbach nach der Klage eines Fans auf 20.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geurteilt, dass der Anhänger aufgrund mangelnder Sicherheitskontrollen des Klubs bei der Begegnung mit Olympique Marseille im Oktober 2012 durch einen von OM-Fans geworfenen Knallkörper einen Hörschaden erlitten habe und arbeitsunfähig geworden sei.
Gegen das Urteil, in dem die Höhe der Geldstrafe noch nicht festgelegt worden ist, hat Gladbach Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Das Gericht befand die Kontrollen vor dem Spiel der Rheinländer gegen Marseille nach Ansicht mehrerer Internet-Videos für mangelhaft. Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Kontrollen hätten nicht die in den Videos nachgewiesenen Knallkörper ins Stadion gelangen können. Da die Verantwortung für die Sicherheit beim Verein liege, müsse die Borussia auch für den entstandenen Schaden einstehen.
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