Geahndet wurde das Zünden eines Rauchgemischs und eines Bengalischen Feuers im Spiel beim VfL Osnabrück am 3. Mai sowie das Abbrennen von pyrotechnischen Leuchtfeuern während der Begegnung beim VfB Stuttgart II am 8. Mai 2015.
Außerdem wurden ähnliche Vergehen in den Partien gegen Energie Cottbus (16. Mai) und Dynamo Dresden (23. Mai) bestraft.
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