DFB-Pokal, Finale: Darum war der Freiburger Führungstreffer gegen RB Leipzig regelkonform

Von Philipp Schmidt
Der Freiburger Treffer zählte trotz Handspiel.
© getty

Groß waren die Beschwerden von RB Leipzig nach dem Freiburger Führungstreffer durch Maximilian Eggestein im Pokalfinale. Diesem war ein Handspiel vorausgegangen. Ein Blick in die DFB-Regularien belegt, dass dieser dennoch regelkonform war.

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Hier könnt Ihr die Partie im Liveticker verfolgen.

Im Vorfeld des Linksschusses von Eggestein, der aus rund 20 Metern unhaltbar für Leipzig-Schlussmann Gulacsi im linken Eck landete, hatte Teamkollege Roland Sallai den Ball mit der Hand berührt. Eine Flanke von Christian Günter konnte er nur so unter Kontrolle bringen und zu Eggestein weiterleiten. Absicht oder eine unnatürliche Handhaltung konnten ihm nicht unterstellt werden, der Treffer zählte - trotz Protesten unter den Leipzigern und einem entsprechenden Tweet.

Schon seit Jahren sorgt die Auslegung der Handspielregel immer wieder für Diskussionen unter Spielern, Trainern, Experten und Fans, regelmäßig wird diese in Details angepasst. So auch vor dieser Saison. Die entscheidende Anmerkung hierzu kommt von DFB-Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner, der im Zuge der Neuformulierung erklärte: "Das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers, nach dem das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, wird neu beschränkt, was den Begriff der Unmittelbarkeit betrifft."

Demnach sei "ein Tor, dem ein unabsichtliches Handspiel vorausging, nur dann ungültig, wenn es durch den Spieler selbst und unmittelbar erzielt wird. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder wenn erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dieser das Tor erzielt, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär." Exakt dieser Fall trifft bei Sallai zu, der nicht selbst den Treffer erzielte und unabsichtlich den Ball mit der Hand spielte.

Hier die "Regel 12: Fouls und sonstige Fehlverhalten (Handspiel)" im Gesamten:

Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft. Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler

  • den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball).
  • den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird.

ins gegnerische Tor trifft...

  • direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter).
  • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).