"Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem Pkw im Innenstadtbereich München am 23.9.24 gegen 1.30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen", wird Oberstaatsanwältin Anne Leiding von der Boulevardzeitung zitiert: "Hierbei sollen durch die Polizei deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang wahrgenommen worden sein."
Ein Atemalkoholtest habe kein verwertbares Ergebnis erbracht, woraufhin die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt worden sei: "Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung steht noch aus. Unsere Ermittlungen wegen des Tatverdachtes der Trunkenheit im Verkehr dauern an."
Lehmann selbst wird von der Bild lediglich mit einem Satz zitiert: "Ich kann dazu im Moment nichts sagen."