Der zweite Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gab am Donnerstag der Räumungsklage der Stadt statt und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts vom 16. Dezember 2016 weitestgehend. Damit muss der Renn-Klub das Areal auf der Galopprennbahn in Niederrad ab sofort räumen - unabhängig von einer angekündigten Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Der DFB könnte Anfang 2018 und mit dann zweijähriger Verzögerung endlich mit dem Bau seiner Akademie beginnen. "Die Stadt Frankfurt weiß aber, dass sich die Geduld des DFB langsam dem Ende zuneigt. Insofern erwarten wir, dass die noch bestehenden Hürden, die uns am Baubeginn hindern, jetzt schleunigst beseitigt werden", sagte Grindel.