Droht Cristiano Ronaldo nach seinem 'Eierjubel' in der Champions League gegen Atletico Madrid Ärger? Die UEFA ermittelt jedenfalls gegen den Superstar von Juventus Turin.
Wie der Verband mitteilte, habe Ronaldo mit seiner Geste nach dem 3:0 der Alten Dame und dem damit verbundenen Einzug in das Viertelfinale der Königsklasse gegen Artikel 11.2b und 11.2d der UEFA-Rechtspflegeordnung verstoßen.
Diese besagen, dass ein Spieler oder Offizieller zu bestrafen ist, wenn er sich beleidigend verhält oder in anderer Weise elementare Anstandsregeln verletzt, oder durch sein Verhalten den Fußball und insbesondere die UEFA in Verruf bringt.
Das Urteil wird am 21. März 2019 gefällt. Atletico-Coach Simeone, der den Jubel im Hinspiel (2:0 für Atletico) ins Leben gerufen hatte, wurde für jenes Vergehen von der UEFA zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt.