"Das sind zunächst mal private Dinge, die ich nicht bewerten will", sagte Hainer am Rande der Eröffnungsfeier des neuen Clubheims 1900 am Bayern-Campus am Donnerstag. Auf Nachfrage, ob der Rekordmeister denn hinter dem französischen Defensivspieler stehe, sagte Hainer: "Ja selbstverständlich!"
Es sei lediglich "eine Vermutung", dass Hernandez sechs Monate ins Gefängnis müsse: "Kein Mensch sagt das. Er fliegt jetzt nächste Woche da runter, dann wird es verhandelt und dann sehen wir weiter", erklärte Hainer bezüglich einer drohenden Haftstrafe für den 25-Jährigen.
FC Bayern München: Fragen und Antworten zur drohenden Haftstrafe von Lucas Hernandez
Strafrechtsexperten sehen die Chancen von Hernandez aber deutlich skeptischer. "Es ist mehr als nur möglich, dass er die Haft antreten muss", zitiert die SZ Strafrechtsprofessor Joan Queralt von der Universität Barcelona. Schließlich ist es für ihn nicht die erste Verurteilung aufgrund von häuslicher Gewalt: "Das große Problem bei Hernandez ist, dass er Wiederholungstäter ist", sagt Queralt. Deshalb ist eine Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung unmöglich.
Lucas Hernandez: Haftstrafe gegen den Willen des Opfers droht
Rechtsanwalt Gonzalo Boye macht in der SZ auch das spanische Strafrecht für Hernandez' schlechte Chancen verantwortlich. Dort spielt es nämlich keine Rolle, ob sich bei einem Fall häuslicher Gewalt beide Parteien wieder versöhnen. Hernandez und Amelia de la Ossa Lorente hatten sich nach dem Streit 2017 wieder versöhnt und waren gemeinsam in Urlaub geflogen, hätten aber eigentlich ein Kontakt- und Annäherungsverbot einhalten müssen.
"Nach deutschem Recht würde das nicht passieren. Da wäre eine Strafbarkeit nicht gegeben, weil das Opfer eingewilligt hat, sich mit dem Täter wieder zu treffen", erklärte die in Dresden tätige Rechtsanwältin Dörte Lorenz im Gespräch mit SPOX und Goal. Sie ist seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2016 auch Fachanwältin für Sozialrecht. "Hierzulande würde der Verstoß gegen den Gewaltbeschluss oftmals nur gegen Strafantrag verfolgt."
Für Boye war Hernandez jedoch "schlecht beraten", er hätte einen Antrag auf Aufhebung des Kontaktverbots stellen müssen. So droht nun ein Urteil gegen den Willen des Opfers: "Bei vielen anderen Delikttypen würde man eine Lösung finden. Bei häuslicher Gewalt ist es fast unmöglich", sagt Boye.
Lucas Hernandez: Gnadengesuch bei der Regierung als letzte Chance?
Hernandez' Anwälte haben bereits versucht, die Haft- in eine Geldstrafe umzuwandeln. Ein erster entsprechender Antrag ist im August aber abgewiesen worden. Auf jeden Fall muss Hernandez am Dienstag in Madrid vor Gericht erscheinen. Ansonsten würde er international zur Fahndung ausgeschrieben werden.
Sehr wahrscheinlich sei, dass die Anwälte von Hernandez dann erneut Einspruch einlegen werden, um die drohende Haft so lange wie möglich aufzuschieben. Das letzte Wort hätte dann das Landgericht Madrid, die nächsthöhere Instanz. "Es gibt zwei Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt und zudem noch eine dritte wegen Urteilsbruchs. Das ist ein sehr gravierendes Delikt", sagte der dortige Pressechef Luis Sala der Bild.
Die Richterin der 32. Strafkammer könne "nur die Gesetze anwenden. Sie hat nicht einfach entschieden, ihn ins Gefängnis zu schicken. Sie führt nur ein Urteil aus. Hinter der Haftentscheidung stehen zwei verschiedene Richter und die Staatsanwaltschaft. Das sind drei", betonte Sala.
Die SZ erwähnt auch einen möglichen Gnadengesuch bei der spanischen Regierung. Bis darüber entschieden würde, könnte der Vollstreckungsbefehl womöglich ausgesetzt werden - aber auch hier stünden die Chancen eher klein.