Ausnahmen seien nur in "besonders begründeten Einzelfällen" und "durch schriftliche Genehmigung der zuständigen Vergabestelle" möglich. Jene Regelung gelte vor allem für Kaderathleten, die sich zwingend auf die Olympischen Spiele in Tokio (24. Juli und 9. August) vorbereiten müssen.
Infolgedessen müssten die Fußball-Bundesligisten Hertha BSC und Union Berlin ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten, um ihren Spielbetrieb wiederaufzunehmen. Die Bundesliga pausiert derzeit bis vorerst 2. April, die DFL trifft sich am Montag mit den 36 Profiklubs, um ein weiteres Vorgehen zu beraten. Die Verordnung des Berliner Senats läuft am 19. April aus.