Horn hatte vor der Jahreshauptversammlung 2016 versucht, Tönnies zu einem Verzicht auf die Wiederwahl oder einem späteren Rückzug zu bewegen. Dabei soll er den Fleischfabrikanten, der seit 2001 Aufsichtsratschef der Königsblauen ist, bewusst getäuscht haben. Der Wahlausschuss wolle ihn entweder gar nicht oder nur unter der Bedingung eines Rücktritts in einem Jahr zur Wiederwahl zulassen, hatte Horn behauptet.
Der Schalker Ehrenrat hatte den Tönnies-Kritiker im Februar wegen Verstoßes gegen die Vereinssatzung für ein Jahr suspendiert. Vor dem Landgericht Essen erwirkte er eine einstweilige Verfügung und kehrte im Mai wieder in das Gremium zurück.
Das OLG Hamm machte deutlich, dass es die Berufung des Klubs dagegen für zulässig und begründet hält. Es sei Sache des Ehrenrates als Vereinsgericht, festzustellen, gegen welche Vereinsregeln ein Mitglied verstoßen habe, und die Höhe der Sanktionen festzulegen. Horn verzichtete daraufhin auf Rechtsmittel. Tönnies war 2016 zur Wahl zugelassen und wieder in den Aufsichtsrat gewählt worden.