Befristete Profi-Verträge verboten

Von SPOX
Heinz Müller hat sich erfolgreich nach Mainz zurückgeklagt
© getty

Heinz Müller bekommt mit einer Klage gegen den FSV Mainz 05 Recht und könnte damit eine Revolution im Profisport auslösen. Das Arbeitsgericht würde den Weltfußball auf den Kopf stellen. Mainz-Manager Christian Heidel gibt sich gegenüber SPOX aber gelassen.

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Das Arbeitsgericht Mainz, Kammer 3, sprach dem Torhüter Recht zu und löst damit eine große Diskussion aus. Müller hatte gegen sein Vertragsende 2014 geklagt. Der Klub hatte ihn nur mit der zweiten Mannschaft trainieren lassen, um das Arbeitspapier anschließend fristgerecht auslaufen zu lassen.

Befristete Verträge sind Standard in der Welt des Profisports. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts könnte das Vertragsmodell im Fußball nun jedoch kippen. Denn Richterin Ruth Lippa entschied: "Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des §14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags."

Rente für alle Fußballer?

Das bedeutet, dass bei Fußballern keine Sonderregelung gilt, sie müssen wie jeder normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das schließt wiederum größtenteils befristete Verträge aus. Der Gesetzgeber erlaubt diese nur unter bestimmten Umständen, ohne Sachgrund maximal mit einer Laufzeit von zwei Jahren, mit maximal drei Verlängerungen.

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Für Verein und Spieler gäbe es fortan nur noch den Weg über eine ordentliche Kündigung, um den Arbeitgeber zu wechseln. Sonst zählt der Vertrag bis zur Rente." Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Revisionen vom Landesarbeitsgericht und auch vor dem Bundesarbeitsgericht sind möglich.

Heidel: "Urteil noch nicht übersandt"

Mainz-Manager Christian Heidel gibt sich im Gespräch mit SPOX allerdings gelassen: "Wir können dazu gar nichts sagen, weil wir noch keinerlei Urteilsbegründung haben. Das Urteil ist noch nicht übersandt. Es hieß, dass dies noch drei Wochen dauern wird. Dass das Arbeitsgericht nun aber eine Pressemitteilung herausgibt, ist uns in der Art auch neu", so Heidel.

Und weiter: "Die Verhandlung hatte damit auch eigentlich gar nichts zu tun, erst in der Diskussion der Verhandlung kam dieses Thema auf. Heinz Müllers Klage auf Prämiennachzahlung wurde zuvor vollständig abgelehnt."

Dass dieses Urteil langfristig Bestand haben wird, daran glaubt Heidel nicht: "Wir sind relativ relaxed und tauschen uns mit der DFL aus. Mit aller Vorsicht: Sollte das tatsächlich so kommen, werden wir natürlich in Berufung gehen. Es gab in Deutschland bislang noch keine unbefristeten Arbeitsverträge für Fußballprofis und natürlich auch nicht bei Mainz 05."

Heinz Müller im Steckbrief

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