Millionen-Bußgeld für VW

SID
Die Volkswagen AG ist der Hauptsponsor des VfL
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Wegen der Verquickung ihres Engagements beim VfL Wolfsburg mit Konzerngeschäften muss die Volkswagen AG Bußgelder in einer Gesamthöhe von zwei Millionen Euro zahlen. Auf SID-Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

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Demnach hat das Unternehmen, das Alleingesellschafter der Wolfsburger Fußball-GmbH ist, den Richterspruch zur Vermeidung von Unruhe im Bereich der Profis akzeptiert.

Das Gericht sah als erwiesen, dass der Konzern 2009 die Fortführung eines Dienstleistungsvertrages mit einem Fachunternehmen für Computersysteme von einem millionenschweren Sponsoring der Partnerfirma bei Wolfsburgs Fußballern abhängig gemacht hat. Trotz letztlich ergebnisloser Gespräche über das Sponsoring hielt das Gericht die Vorgehensweise des VfL-Gesellschafters durch zwei seiner Manager für strafwürdig. Der Konzern habe zudem seine Aufsichtspflicht zur Verhinderung derartiger Vorgänge verletzt. Für beide Sachverhalte erging ein Urteil über ein Bußgeld von jeweils einer Million Euro. Nach dem heutigen Recht hätte Volkswagen ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro gedroht.

Strafverfahren gegen Manager eingestellt

"Volkswagen ist weiterhin der Überzeugung, sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt zu haben. Wir haben uns jedoch entschlossen, gegen den Bescheid, der uns allerdings noch nicht vorliegt, kein Rechtsmittel einzulegen. Dadurch soll ein jahrelanges Gerichtsverfahren vermieden werden, das viele Ressourcen im Unternehmen binden und immer wieder Unruhe in den Konzern und den VfL Wolfsburg bringen würde", teilte der Konzern in einer Stellungnahme mit: "Zudem wurden rein vorsorglich auch eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die helfen, vergleichbare Situationen zu vermeiden. Auch in Zukunft können Unternehmen, die gleichzeitig Lieferanten von uns sind, Sponsoring-Verträge mit dem VfL Wolfsburg abschließen. Ein solches generelles Verbot stand ohnehin nie zur Diskussion."

Die Strafverfahren gegen die zwei Volkswagen-Manager und drei Mitarbeiter der anderen Firma stellte das Gericht gegen Auflagen ein. Die Zahlung der Auflagen für seine beiden Führungskräfte von 100.000 und 200.000 Euro übernahm der Automobil-Hersteller.

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