Die Münchner "Abendzeitung" hatte zuvor ohne Nennung einer Quelle geschrieben, Breno "soll nach "AZ"-Informationen nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen". Weiter hieß es: "Fünf Jahre Freiheitsstrafe sind für die Staatsanwaltschaft und die 12. Strafkammer beim Landgericht München I offenbar die untere Strafzumessungs-Grenze." Breno soll im September 2011 in seiner Villa Feuer gelegt haben. Verletzt wurde niemand. Der 22-Jährige schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Breno im Steckbrief