Das Landgericht München II hat die Klage des 41 Jahre alten Lehmann am Donnerstag zurückgewiesen. Als Grund für diese Entscheidung führte die Justizbehörde an, es läge hier keine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung vor.
Den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hatten beide Parteien zuvor abgelehnt.
Lehmann hatte Wiese auf 20.000 Euro Schmerzengeld verklagt, nachdem dieser in einem Interview gesagt hatte, der ehemalige Torhüter gehöre auf die Couch oder solle sich einweisen lassen, "am besten in die Geschlossene".
Lehmann sah darin eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Zuvor hatte er Wiese in seiner Funktion als Fernsehexperte für einen angeblichen Fehler im Champions-League-Spiel gegen Tottenham Hotspur im September 2010 kritisiert.
Werder Bremens Vorstandsvorsitzender Klaus Allofs reagierte mit Genugtuung auf diesen Urteilsspruch. "Die Welt ist doch gerecht. Es ist doch verrückt, dass sich Gerichte mit solchen Dingen beschäftigen müssen und dass so etwas unter Sportlern nicht anders gelöst werden konnte", sagte Allofs.
Jens Lehmann im Steckbrief