Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den VfL Wolfsburg wegen unsportlichen Verhaltens in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.
Während des Punktspiels zwischen Wolfsburg und Bayern München (1:1) am 15. Januar 2011 wurden in der 43. Minute aus dem Wolfsburger Zuschauerblock mehrere Gegenstände in den Torraum der Gäste geworfen.Darüber hinaus wurde vor Beginn des VfL-Gastspiels bei Hannover 96 (0:1) am 5. Februar 2011 ebenfalls im Wolfsburger Fanblock eine Rauchbombe gezündet. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
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