Der DFB-Bundestag muss der nötigen Satzungsänderung am Freitag (ab 10.00 Uhr) in Erfurt zustimmen.
Die fünf unabhängigen Mitglieder, die eine "Befähigung zum Richteramt besitzen oder langjährige Erfahrung in herausgehobener Funktion vergleichbarer Tätigkeitsfelder haben" müssen, werden vom Bundestag gewählt. Die Ethikkommission kann eigenständig Ermittlungen aufnehmen.
Im Unterschied zur FIFA erfolgt die Rechtsprechung nach Anklage der Ethikkommission aber nicht durch eine unabhängige, rechtsprechende Kammer, sondern über das verbandseigene Sportgericht.
In der ersten Instanz werden dem Vorsitzenden des Sportgerichts, derzeit der Mainzer Richter Hans E. Lorenz (65), zwei Ethik-Beisitzer zur Seite gestellt. Grundsätzlich finden bei Ethikermittlungen keine mündlichen Verhandlungen statt.
"Die Ethikkommission soll einen unabhängigen, transparenten und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahrenden Umgang mit Verdachtssituationen sicherstellen", heißt es im neuen Paragraph 46a der DFB-Satzung, die abgesegnet werden muss.
"Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten"
Die im neuen Ethik-Code definierten "Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten und den Umgang innerhalb des DFB und gegenüber Dritten" (Antrag Nummer drei beim Bundestag).
Die Verhaltensregeln umfassen sieben Punkte wie "Integrität", "Transparenz" und "Solidarität".
Der Weltmeister-Verband war im vergangenen Jahr durch die WM-Affäre in eine Krise gestürzt. Der damalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach (65) trat zunächst aus freien Stücken zurück, ehe er 2016 durch die FIFA-Ethikkommission gesperrt worden war.
In der Schweiz und in Deutschland laufen zudem juristische Ermittlungen gegen die Beteiligten des Sommermärchens. Ob die DFB-Ethikkommission rückwirkend ermittelt, ist noch offen.