Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er während seiner Zeit als LASK-Vizepräsident mehrere Gesellschaftsanteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt.
Eine Funktionssperre bedeutet, dass die betreffende Person nicht in offizieller Funktion gegenüber dem Verband (ÖFB, Bundesliga oder Landesverbände) auftreten darf. Ebenso ist jegliche Beteiligung an einem Spielgeschehen als Offizieller untersagt.
Gegen den Senat 2-Beschluss kann Jürgen Werner innerhalb von drei Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss.