Bundesliga bestätigt Funktionssperre von 18 Monaten gegen Jürgen Werner

Von SPOX Österreich
Jürgen Werner
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Der Senat 2 der Österreichischen Bundesliga hat in dem Verfahren gegen Jürgen Werner nach Aufhebung des Senat 2-Beschlusses neuerlich eine Funktionssperre von 18 Monaten ausgesprochen. Die bereits von verbüßte Sperre ist auf die Dauer der Funktionssperre entsprechend anzurechnen. Die Funktionssperre läuft damit bis zum 18. Februar 2023.

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Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er während seiner Zeit als LASK-Vizepräsident mehrere Gesellschaftsanteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt.

Eine Funktionssperre bedeutet, dass die betreffende Person nicht in offizieller Funktion gegenüber dem Verband (ÖFB, Bundesliga oder Landesverbände) auftreten darf. Ebenso ist jegliche Beteiligung an einem Spielgeschehen als Offizieller untersagt.

Gegen den Senat 2-Beschluss kann Jürgen Werner innerhalb von drei Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss.