Wie der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) am Samstagabend mitteilte, habe das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien dem Rekurs gegen die von der Vienna erwirkte Einstweilige Verfügung Folge gegeben.
"Dieser Beschluss ist eine wichtige Entscheidung im Sinne eines fairen Wettbewerbs. Überaus positiv ist zudem, dass die Entscheidung von der Justiz sehr schnell getroffen wurde", kommentierte ÖFB-Generalsekretär Thomas Hollerer den Gerichtsentscheid in einer Aussendung.
Vienna: Absteiger trotz Meistertitel
Anfang Mai hatte das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt den Zwangsabstieg in die Stadtliga per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Das ÖFB-Regulativ sieht vor, dass in die Insolvenz geschlitterte Vereine zwangsrelegiert werden. Die Vienna hatte im März Insolvenz angemeldet. Die Wiener beendeten die Ostliga überlegen auf Rang eins, hatten aufgrund ihrer Finanzprobleme aber erst gar nicht um eine Lizenz für die Erste Liga angesucht. Ende Mai stimmten die Gläubiger dem Sanierungsverfahren mit einer Quote von 30 Prozent zu.
Offen ist derzeit, in welcher Leistungsstufe die Vienna in der Saison 2017/18 spielen wird. "Über die Frage der Liga-Einteilung des First Vienna FC wird in einer umgehend einzuberufenden Vorstandssitzung des Wiener Fußball-Verbandes entschieden werden. Schade ist, dass die Vereinsvertreter im Vorfeld unsere Gesprächsangebote zur Einteilung nicht angenommen haben", kündigte der Präsident des bewerbsführenden Verbandes, Robert Sedlacek (Wiener Fußball-Verband), an. Der Startplatz der Vienna im Cup sei von all dem aber nicht betroffen, hieß es vonseiten des ÖFB.
Regionalliga muss neu ausgelost werden
Die Regionalliga Ost wird laut Sedlacek "nach Abstimmung mit den drei zuständigen Landesverbänden" mit 16 Vereinen neu ausgelost. Der ÖFB betonte zudem, auch die "im Rahmen des Insolvenzverfahrens zutagegetretenen potenziellen Verstöße des First Vienna FC gegen die Regelungen für Amateurspieler" von den zuständigen Verbandsgremien unabhängig vom Gerichtsbeschluss untersuchen zu lassen.